Organisation
Alle Inhalte des
Schulkritik-Portals (Artikel
von Fremdautoren, redaktionelle Beiträge,
Infos, Nachrichten, Mitteilungen usw.)
werden von der Redaktion des als gemeinnützig
anerkannten und eingetragenen Vereins
„Schulkritik e.V.” ausgewählt,
verfaßt oder bearbeitet. Die ehrenamtlich
tätigen Redaktionsmitglieder sind
Schüler und deren Eltern, Lehrer
an Schulen / Hochschulen und interessierte
Bürger. Weitere Mitwirkende, ganz
besonders auch Schüler, werden noch
gebraucht. Herzlich willkommen!
Wirtschaftliche
Aktivitäten sind einem gemeinnützigen
Verein nur unter bestimmten Bedingungen
und mit Einschränkung gestattet.
Der kommerzielle Bereich (Website, Werbung
etc.) wird auch aus organisatorischen
Gründen vom Schulkritik-Verlag wahrgenommen.
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Datenschutz
Informationen
über Mißstände an Schulen sind ein
äußerst sensibles Thema – um so mehr,
weil bei Schulkritik auch minderjährige
Schüler mitwirken. Persönliche Daten über
Mitglieder sowie vertrauliche und unveröffentlichte
Informationen und e-mail-Adressen werden von Schulkritik
geheimgehalten, in einer gesondert geschützten,
nicht mit dem Internet verbundenen Umgebung verarbeitet,
gespeichert, verschlüsselt und keinesfalls an
Dritte weitergegeben. Schulkritik hält
sich an die Vorschriften der Datenschutzgesetze (BDSG,
IuTDG), wird darüber hinausgehend ein Qualitätsmanagement
einrichten, externe Kontrollen durchführen lassen
und sich um das von der Bundesregierung geplante Datenschutz-Gütesiegel
bewerben. Der Datenschutz ist schon jetzt gewährleistet,
auch wenn sich Schulkritik (online seit 12.10.2008)
noch in einer Aufbau- und Probephase befindet.
Kontakt
Schulkritik hat derzeit
ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter. Wir
bitten um Kontaktaufnahme über unser e-mail-Formular
(am Ende dieses Textes) und bemühen uns um eine
baldige Antwort.
Anlaufphase
Die Konzeption von Schulkritik
umfaßt das deutsche Bildungssystem mit den staatlichen
und privaten Schulen (incl. Vorschulen, Hochschulen).
Internationale Zusammenarbeit, u. a. mit Österreich
(schulkritik.at), und Austausch mit weiteren
EU-Ländern (schulkritik.eu) wird vorbereitet.
In der mehrmonatigen Anfangs- und Erprobungsphase
liegt der Schwerpunkt auf den zum Abitur führenden
Schulen (Gymnasien).
Mitteilungen
Ein Portal
wie Schulkritik lebt von Informationen aus
der Bevölkerung. Um die Qualität der Bildung
zu erhöhen, geht Schulkritik mit gutem
Beispiel voran und stellt sehr hohe Anforderungen
an sorgfältige Recherche und den Wahrheitsgehalt
kritischer Beiträge – ganz besonders bei
Vorfällen an Schulen und Vorwürfen an Personen
und Behörden.
Seriosität
Zur Veröffentlichung vorgesehene
Vorgänge müssen der Wahrheit entsprechen.
Nachweise sind vor allem durch Schriftstücke
möglich. In Konfliktfällen ist es daher
ratsam, sämtliche Vorgänge stets schriftlich
zu dokumentieren. Wünschenswert ist eine Äußerung
oder Stellungnahme von beiden Konflikparteien. Weitere
Absicherung ist durch Aussagen von gleichfalls betroffenen
Schülern und Eltern denkbar (auch hier, wenn
möglich, schriftlich dokumentieren). Sind die
Nachweise unzureichend, kann sich evtl. auch Schulkritik
in die jeweilige Angelegenheit einschalten. Versuche
des Mißbrauchs, denen Schulkritik zweifellos
ausgesetzt sein wird, dürften durch das eingerichtete
und ständig aktualisierte Kontroll- und Prüfsystem
rechtzeitig erkannt und verhindert werden.
Einzuhalten
sind nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
das Persönlichkeitsrecht, sondern auch weitergehende
Aspekte der Ethik und Moral. Informieren Sie sich
bitte über Ziele
und Konzept von Schulkritik!
Veröffentlichung
Zahlreiche Inhalte sind von
einer Veröffentlichung auf den Seiten von Schulkritik
ausgeschlossen (Übersicht: nebenstehend
unter „Kriterien”).
Publikationen in Schulkritik
haben vielfache Wirkung und Nutzen:
Die Bevölkerung (einschließlich
der bildungsfernen Schichten) wird stärker in
das Schulsystem eingebunden, Schüler, Eltern
und auch Lehrer verlieren das Gefühl, nicht ernst
genommen zu werden. Desinteresse wird abgebaut und
Eigeninitiative gefördert. Die Verantwortungsfähigkeit
nimmt zu. Außerdem wirken sie vorbeugend und
abschreckend – vergleichbar mit einer Strafandrohung
bei Fehlverhalten – auf Schulbehörden und
ihre Bediensteten, vor allem auf die Schulaufsicht.
Unmittelbare Qualitätserhöhung in den Schulen
selbst ist die Folge der „Vermeidung von Negativ-Berichten”
– ein erster Schritt in Richtung „Fernziel
Wettbewerb”. Die Politik erhält den notwendigen
Druck, wirksame Reformen voranzutreiben und Worten
auch Taten folgen zu lassen. An den Schulen selbst
wird der Falschinformation und Legendenbildung unter
Unbeteiligten vorgebeugt, die bei der derzeitigen
Praxis von Geheimhaltung und Vertuschung von Mißständen
die Regel darstellt. Schüler, Eltern und Lehrer,
aber auch die Öffentlichkeit werden zusammen
mit den Tatsachen auch über die Art und Weise
des Konfliktmanagements an der betreffenden Schule
informiert. Es bleibt nicht länger verborgen,
wie Schulaufsicht und politisch geführte Kultusministerien
agieren und reagieren. Reformorientierten Schulen
wird die Möglichkeit geboten, ihre Vorteile und
Vorzüge einer breiten Allgemeinheit zu präsentieren.
Schlechte Schulen können dagegen gemieden werden
– von Schülern und Eltern ebenso wie von
den Lehrern. Die Qualität der einzelnen Schule,
der Aufsichtsbehörden und der Schul- und Bildungspolitik
des jeweiligen Bundeslandes lassen sich anhand realer
und konkreter Beispiele von jedem Bürger selbst
beurteilen – ein deutlicher Unterschied zu den
undifferenzierten, undurchsichtigen und wenig hilfreichen
Hitparaden mit „Meinungsrankings” über
Lehrer und Schulen, wie sie auch im Internet zu finden
sind.
Namensnennung
Schulkritik nennt in seinen
Veröffentlichungen keine Namen
von Schülern, Eltern und auch nicht von Lehrern
(siehe nebenstehenden Informationsblock). Orte und
Schulen werden stets genannt (Ausnahme: in begründeten
Fällen). Verantwortliche Personen, die aufgrund
ihrer Amtsstellung oder Funktion in der Öffentlichkeit
und in den Medien bei verschiedensten Anlässen
präsent sind – in der Hierarchie ab Schulleiter
aufwärts – dürfen auch namentlich
genannt werden. Wer Verantwortung für die Erziehung
von vielen hundert Kindern und Jugendlichen fremder
Eltern übernommen hat, auf Schul-Homepages verantwortlich
zeichnet und öffentlich Erklärungen abgibt
oder abzugeben berechtigt ist, hat sich nach geltender
Rechtsprechung auch der öffentlichen Kritik zu
stellen.
Namen
und Kontaktdaten von Lehrern im Internet
Die Frage, ob der Name eines
Beamten (oder Angestellten im öffentlichen Dienst),
seine Zuständigkeit, dienstliche Telefonnummer
und e-mail-Adresse auch gegen seinen Willen im Internet
veröffentlicht werden dürfen, ist vom Verwaltungsgericht
Neustadt a.d.W. (AZ 6 K 1729/06.NW) am 6.2.2007 eindeutig
bejaht worden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Belästigung
oder Beeinträchtigung am Arbeitsplatz zu befürchten
sind.
Dienstliche Daten von Lehrern
dienen der Möglichkeit einer Kontaktaufnahme,
insbesondere für die Eltern (Erziehungsberechtigte).
Die o. g. Daten gehören auch nicht zum geschützten
Inhalt der Personalakten, weshalb die Dienststelle
solche Mitarbeiterdaten auch in Plänen und Verzeichnissen
veröffentlichen darf.
Seit Juni 2005 gilt zudem das
Informationsfreiheitsgesetz (IFG, BT-Drs. 15/4493
und BT-Drs. 15/5606), in dessen Internet-Klausel (§
11 Abs. 3) die Behörden gehalten sind, Informationsverzeichnisse
und vorhandene Organisations- und Aktenpläne
über das Internet zugänglich zu machen.
Derzeit sind leider noch nicht
alle Schulen bereit, ihre Schul- und Lehrerdaten im
Internet zu veröffentlichen.
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